
Pavillon Falkensee bei Berlin
Zusammen mit Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Falkensee sowie kostenloser Unterstützung von Experten und Idealisten realisierten sie im Schulhof einen Pavillon aus Holz und Stampflehm.
Zum Projekt →
Zusammen mit Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Falkensee sowie kostenloser Unterstützung von Experten und Idealisten realisierten sie im Schulhof einen Pavillon aus Holz und Stampflehm.
Zum Projekt →
<p>Gebäude weiterzunutzen, statt sie abzureißen, ist das Gebot der Stunde. Doch qualifizierte Sanierungsmaßnahmen brauchen Planungssicherheit und einen sicheren Umgang mit dem Gebäudebestand. </p>
<p>2.4.1.3.4. Schwimmende Estriche</p>rn<p>Schwimmende Estriche verbessern die Luft- und Trittschalldämmung einer Decke. Die Dämmwirkung wird in erster Linie durch ausreichend weich federnde Dämmstoffe mit kleiner dynamischer Steifigkeit s' erreicht (siehe Abschnitt 2.2.3.2), wobei die notwendige Verbesserung von der Art der Decke abhängt (siehe Blatt 3, Tabelle 1 und 2).</p>rn<p>Der Estrich soll in erster Linie nach bautechnischen Gesichtspunkten ausgebildet werden (siehe Blatt 4). An Wänden und anderen Bauteilen (z. B. Türzargen, Rohrleitungen) muß ein besonderer Dämmstreifen angeordnet werden, um einen Übergang des als Körperschall weitergeleiteten Trittschalls aus dem Estrich in die angrenzenden Bauteile zu verhindern (siehe Bild 7). Bei Stahl-Türzargen sind die unteren waagerechten Verbindungen mit Dämmstoffen zu umhüllen. Schwimmende Estriche sollen zwischen den einzelnen Räumen durch Dämmstreifen getrennt werden.</p>rn<p>2.4.1.3.5. Schwimmende Estriche in Feuchträumen</p>rn<p>In Feuchträumen, z. B. in Bädern, ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Einschaltung dauerplastischer Zwischenlagen nach Bild 8, zu verhindern, daß die Massivfußböden am Wandanschluß Trittschall auf die Wände übertragen. Dies gilt auch für die Anschlüsse des Fußbodens an Rohrdurchführungen.</p>rn<p>Bild 8 zeigt ein Beispiel mit einem Massivfußboden aus Bodenfliesen mit und ohne Kehlsockel. Wenn Feuchtigkeitssperrungen auszuführen sind, müssen die Abdeckungen der Dämmschichten als Dichtung gegen Oberflächenwasser (z. B. 2Iagig geklebt) ausgebildet werden. Die Dämmschichten müssen dann aus wenig zusammendrückbaren Platten (z. B. 10 mm dick aus Korkschrot, mineralischen Faserdämmstoffen oder harten Schaumkunststoffen) bestehen, auf die unmittelbar geklebt werden kann.</p>rn<p>In übereinanderliegenden Arbeitsküchen, Bädern und Aborten reichen etwas steifere Dämmschichten unter den Estrichen aus, da der geforderte Schallschutz nicht in lotrechter, sondern nur in waagerechter oder schräger Richtung zum nächstliegenden fremden Wohnraum hin gewährleistet sein muß (siehe Blatt 2, Tabelle 1, Fußnote 4). <br />_______________________________________________________________________<br />6) Siehe Abschnitt 2.1.2.1, Tabelle 1, Fall b. In die dort aufgeführte Zahlenwertgleichung ist f0 = 85 Hz (< 100 Hz) eingesetzt worden.</p>rn<p><br />2.4.2. Holzbalkendecken</p>rn<p>Der Luft- und Trittschall wird bei Holzbalkendecken in erster Linie über die Balken übertragen, wenn Holzfußboden und Unterdecke unmittelbar an den Balken befestigt sind (siehe Bild 9). Querschnitt und Steifigkeit der Balken sind deshalb für den Schallschutz einer Holzbalkendecke bestimmend.</p>rn<p>Da bei Ausführung nach Bild 9 - selbst bei verhältnismäßig großen Balkenquerschnitten - ein ausreichender Schallschutz nicht mit Sicherheit erreicht wird, sollten Balken und Fußboden (siehe Blatt 3, Bild 3 bis 5) oder Balken und Unterdecke (siehe Blatt 3, Bild 6) voneinander getrennt werden.</p>rn<p>Werden sowohl der Fußboden als auch die Unterdecke von den Balken getrennt, lassen sich auch die für einen erhöhten Schallschutz nach Blatt 2, Tabelle 1, vorgeschlagenen Werte LSM + 3 dB, TSM + 10 dB) erreichen (siehe Blatt 3, Abschnitt 2.2).</p>rn<p>Zwischenräume zwischen Balken und Wand oder anderen Bauteilen, z. B. Massivdecken oder Stahlträgern, müssen gegen den Durchgang von Luftschall abgedichtet werden. Der zwischen Balken und Wand oft vorhandene Zwischen raum von 40 bis 60 mm ist in Höhe der Balkenunterkante durch eine Latte oder vorkragende Steinschicht abzuschließen und mit dem Deckenfüllstoff auszufüllen.</p>
<p>1.2. Holzbalkendecken</p>rn<p>1.2.1. Trennung zwischen Balken und Fußboden</p>rn<p>Holzbalkendecken nach Bild 3 bis 5 mit schwerer Auffüllung haben bei sorgfältiger Trennung des Fußbodens von den Balken Schallschutzmaße LSM und TSM ≧ 0 dB2). Die Fußbodenbretter dürfen (bei Bild 3 und 4) nicht durch die Dämmstreifen hindurch auf die Balken genagelt werden.</p>rn<p>1.2.2. Trennung zwischen Balken und Unterdecke</p>rn<p>Holzbalkendecken nach Bild 6 mit schwerer Auffüllung haben Schallschutzmaße LSM und TSM ≧ 0 dB2), wenn die Unterdecke sorgfältig von den Balken getrennt wird. Sie darf nicht durch die Dämmstreifen hindurch an die Balken genagelt werden.</p>rn<p>1.2.3. Schalltechnisch nicht ausreichende Decken; Fußboden und Unterdecke mit den Balken fest verbunden</p>rn<p>Holzbalkendecken mit Stakung und Auffüllung, bei denen Fußboden und Unterdecke mit den Balken fest verbunden sind, erreichen mit Balkenquerschnitten von 100 mm x 200 mm bis 160 mm x 220 mm die erforderliche Luft- und Trittschalldämmung nicht. Selbst bei größeren Balkenquerschnitten werden Schallschutzmaße LSM und TSM ≧ 0 dB2) nur unsicher erreicht, unabhängig davon, ob eine schwere oder leichte Auffüllung verwendet wird.</p>
<p>Kapitel 1.3.2. Zweischalige Wände</p>rn<p>Die in Bild 7 bis 9 dargestellten zweischaligen Wände haben Luftschallschutzmaße LSM 0 dB.</p>rn<p>Die Ausführung nach Bild9 mit zwei schweren Schalen und durchgehender Trennfuge ist unter bestimmten Voraussetzungen 6) besonders als Haustrennwand für Reihenhäuser geeignet […].</p>rn<p>Wenn die durchgehende Trennfuge nach Bild 9 bis zur Oberfläche des Kellerfundamentes geführt wird, kann ein beliebiger Fußboden auf der Kellerdecke verwendet werden.</p>rn<p>Beginnt die durchgehende Trennfuge nicht unmittelbar über dem Kellerfundament, sondern z. B. in Höhe des Geländes oder der Kellerdecke, dann muß die Kellerdecke wegen der waagerechten Trittschallübertragung in das Nachbargebäude eine Deckenauflage nach Tabelle 2 erhalten.</p>rn<p>Die Anforderungen an den höheren Wärmeschutz bei Kellerdecken gegenüber Wohnungstrenndecken sind zu beachten.<br />[…]</p>rn<p><br />Kapitel 2.3. Wände</p>rn<p>2.3.1. Einschalige Wände nach Tabelle 3, die ein Gesamtgewicht von mindestens 480 kg/m<sup>2</sup> haben oder bei entsprechender Wanddicke dieses Gewicht erreichen.</p>rn<p>2.3.2. Zweischalige Wände aus 2 schweren Schalen mit durchgehender Trennfuge nach Bild 9, Mindestdicke 15 cm, bei einem Gesamtgewicht der einzelnen Schale von mindestens 200 kg/m<sup>2</sup></p>rn<p>2.3.3. Zweischalige Wände mit einer schweren Schale (Mindestdicke 15 cm bei einem Gesamtgewicht der schweren Schale von mindestens 200 kg/m<sup>2</sup>) und einer biegeweichen Vorsatzschale nach Bild 7.<br />[…]</p>rn<p>S. 217<br />Kapitel 2.4.3. Zweischalige Wände</p>rn<p>2.4.3.1. Biegeweiche Schale vor einer schweren Wand<br />(siehe Blatt 3, Abschnitt 1.3.2, Bild 7)</p>rn<p>Bei vorgesetzten Schalen soll für den Abstand a in cm und ihr Gewicht g in kg/m<sup>2</sup> folgende Bedingung eingehalten werden: <br />g • a 50•6)</p>rn<p>Beispiel: Gipskartonplatte, 1 cm dick, g = 10 kg/m<sup>2</sup>; <br />erforderlicher Mindestabstand a = 5 cm.</p>rn<p>In den Zwischenraum sollen Matten oder Platten aus hochporigen Schluckstoffen eingebracht werden (bei einer Vorsatzschale mit offenen Poren zur Luftschicht siehe die Bemerkung in Abschnitt 2.1.2.1, Absatz 4). Wenn Matten oder Platten beide Wandschalen berühren, soll die dynamische Steifigkeit des tragenden Gefüges der Matten oder Platten kleiner als die der eingeschlossenen Luft sein (wie z. B. bei ausgesprochen weich federnden Dämmschichten aus mineralischen Fasern).</p>rn<p>2.4.3.2. Zweischalige Wand aus biegeweichen Schalen <br />(siehe Blatt 3, Abschnitt 1.3.2, Bild 8)</p>rn<p>Hat jede der beiden biegeweichen Schalen das gleiche Gewicht g in kg/m<sup>2</sup> bei einem Abstand a in cm, so gilt: <br />g • a 100 7)</p>rn<p>Wegen des Einbringens von Schallschluckstoffen gilt Abschnitt 2.4.3.1, letzter Absatz.</p>rn<p>2.4.3.3. Zweischalige Wand aus schweren biegesteifen Schalen <br />(siehe Blatt 3, Abschnitt 1.3.2, Bild 9, und Abschnitt 2.3.2)</p>rn<p>Wände aus zwei schweren biegesteifen, mindestens je 100 mm dicken Schalen ohne Putz (siehe Abschnitt 2.1.2.2), z. B. aus Mauerwerk oder Beton, lohnen sich nur, wenn der Zwischenraum (Trennfuge) über die ganze Haustiefe und -höhe durchgeht und so alle angrenzenden Wände und Decken unterbricht. Die Luftschalldämmung solcher Doppelwände liegt dann bei sorgfältiger Ausführung wesentlich über den sonst im Bau erzielbaren Höchstwerten.</p>rn<p>Im Geschoßwohnungsbau müssen die Einzelschalen derartiger Wände mit durchgehender Trennfuge einschließlich Putz mindestens 200 kg/m<sup>2</sup> schwer sein, damit die Flankenübertragung in lotrechter Richtung ausreichend verringert wird. Bei Einfamilien-Reihenhäusern genügen 150 kg/m<sup>2</sup>, da innerhalb der Wohnung kein Schallschutz gefordert wird (siehe Blatt 2, Tabelle 1, Zeile 12, Spalte b), die Flankenübertragung in lotrechter Richtung also vernachlässigt werden kann. Solche zweischaligen Wände aus schweren biegesteifen Schalen mit durchgehender Trennfuge (siehe Blatt 3, Bild 9) erreichen bei sorgfältiger Ausführung Luftschallschutzmaße von 3 dB und mehr und erfüllen damit die Mindestanforderungen bzw. die Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz für Wohnungstrenn(Haustrenn)wände in Geschoßhäusern nach Blatt 2, Tabelle 1, Zeile 9, Spalte b bzw. d (LSM 0 dB bzw. 3 dB) und für Haustrennwände zwischen EinfamilienReihenhäusern nach Blatt 2, Tabelle 1, Zeile 14, Spalte b bzw. d (LSM 3 dB bzw. > 3 dB).</p>rn<p>Sollen wesentlich höhere Luftschallschutzmaße (etwa 8 dB und mehr) erreicht werden, was insbesondere bei EinfamilienReihenhäusern von besonderer Bedeutung ist, und sollen im Geschoßwohnungsbau die Vorschläge für einen erhöhten Luftschallschutz bei Wohnungstrenndecken nach Blatt 2, Tabelle 1, Zeile 3, Spalte d, mit einem Luftschallschutzmaß LSM 3 dB erfüllt werden (Luftschallübertragung in lotrechter Richtung), so ist neben einer ganz besonders sorgfältigen Ausführung der Trennfuge eine Mindestdicke der Schalen von 15 cm bei einem Gesamtgewicht der einzelnen Schale von mindestens 200 kg/m<sup>2</sup> notwendig (siehe Blatt 3, Abschnitt 2.3.2). Der lichte Abstand a der beiden Schalen soll mindestens 10 mm sein. Zur Sicherung einer schallbrückenfreien Ausführung muß die Fuge mit einem körperschalldämmenden Stoff (z. B. mit einer bituminierten porigen Holzfaserplatte) ausgefüllt werden. Dies ist nicht erforderlich, wenn zur Vermeidung von Mörtelbrücken mit einer Lehre gemauert wird. 8) An den Außenseiten ist die Trennfuge gegen Eindringen von Feuchtigkeit (Regen, Schnee) zu schützen.</p>rn<p>Zwischen Einfamilien-Reihenhäusern haben zweischalige Wände mit durchgehenden Fugen besondere Bedeutung, weil sie auch die Trittschallübertragung zum Nachbarhaus ausreichend vermindern und damit trittschallmindernde Deckenauflagen entbehrlich machen (siehe auch Blatt 3, Abschnitt 1.3.2).</p>rn<p>6) Siehe Ergänzungserlaß zu DIN 1053 - Mauerwerk, Berechnung und Ausführung - über die Ausführung zweischaliger Haustrennwände aus 11,5 cm dicken Mauerwerkschalen, abgedruckt z. B. im Min.Bl. Nordrhein-Westfalen 1957 S. 1194 und 1960 S. 1010.<br />7) Siehe Abschnitt 2.1.2.1, Tabelle 1, Fall a. In die dort aufgeführte Zahlenwertgleichung ist f0 = 85 Hz (< 100 Hz) eingesetzt worden. <br />8) Siehe z. B. H. Barth: Ziegelbau-Taschenbuch 1962, S. 218.</p>
<p>Beispiele für Massivdecken der Gruppen I und II zeigen die Bilder 1 und 2.</p>rn<p>In die Massivdeckengruppen I und II können ohne besonderen Nachweis auch Massivdecken eingestuft werden, die von den in den Bildern 1 und 2 gezeigten Beispielen in akustisch nur unwesentlichen Einzelheiten abweichen (z. B. etwas andere Form der Balken, Rippen oder Hohlkörper 3). Beispiele für Massivdeckenauflagen, den Gruppen I und II der Massivdecken zugeordnet, sind in den Abschnitten 1.1.1 und 1.1.2, Tabelle 1 und 2, aufgeführt.</p>rn<p><br />Bild 1. Beispiele von Massivdecken der Gruppe I</p>rn<p>Einschalige Decken mit einem Gesamtgewicht ohne Deckenauflage von mindestens 225 kg/m<sup>2</sup></p>rn<p>Ohne Deckenauflage Luft- und Trittschalldämmung unzureichend.</p>rn<p>Die Massivdecke nach Bild 1.1 hat bei einem Gesamtgewicht ohne Deckenauflage von mindestens 350 kg/m<sup>2</sup> eine ausreichende Luftschalldämmung; sie gehört dann zur Deckengruppe II (Bild 2.1).</p>rn<p>Bild 2. Beispiel von Massivdecken der Gruppe II</p>rn<p>Ein- und zweischalige Decken nach Abschnitt 1.1.2.1 bis 1.1.2.3</p>rn<p>Ohne Deckenauflage Luftschalldämmung ausreichend, Trittschalldämmung unzureichend.</p>rn<p>Stahlbetonplatten nach Bild 2.1 können 2 cm dünner sein, wenn als Deckenauflage schwimmende Estriche nach Tabelle 2 Nr. 1.1 verwendet werden.</p>rn<p>3) In Zweifelsfällen ist ein Zeugnis einer für Eignungsprüfungen amtlich anerkannten Prüfstelle erforderlich.</p>rn<p>S. 202<br />Holzwolle-Leichtbauplatten, harte Schaumkunststoffplatten, Schilfrohrplatten oder Platten ähnlicher dynamischer Steifigkeit s', die z. B. zur Erhöhung der Wärmedämmung an der Unterseite von Massivdecken mit ihren ganzen Flächen anbetoniert und verputzt sind, verschlechtern die Schalldämmung und sind deshalb unzulässig, sofern nicht durch eine Eignungsprüfung nach Blatt 2 Abschnitt 4.1.2.1 ein ausreichender Schallschutz nachgewiesen wird. Wegen der Vergrößerung der Schall-Längsleitung bei solchen Ausführungen siehe auch Blatt 5 Abschnitt 2.3.1.4.</p>rn<p>1.1.1. Beispiele von Deckenauflagen zur Verbesserung der Luft- und Trittschalldämmung von Massivdecken der Gruppe I</p>rn<p>Massivdecken der Gruppe 1 (Beispiele siehe Bild 1) erhalten durch die in Tabelle 1 aufgeführten Beispiele von Deckenauflagen der Gruppe I ein Luft- und Trittschallschutzmaß 0 dB2).</p>rn<p>1.1.2. Beispiele von Deckenauflagen zur Verbesserung der Trittschalldämmung von Massivdecken der Gruppe II</p>rn<p>Massivdecken der Gruppe II (Beispiele siehe Bild 2, Beschreibung siehe Abschnitt 1.1.2.1 bis 1.1.2.3) mit ausreichender Luftschalldämmung, aber unzureichender Trittschalldämmung, erhalten durch die in Tabelle 2 aufgeführten Beispiele von Deckenauflagen der Gruppe II auch eine ausreichende Trittschalldämmung mit einem Trittschallschutzmaß TSM0 dB2:</p>rn<p>1.1.2.1. Einschalige Massivdecken nach Bild 2.1</p>rn<p>Stahlbetonplattendecke noch DIN 1045 4), bei einem Gesamtgewicht ohne Deckenauflage von mindestens 350 kg/m<sup>2</sup> (siehe auch den Hinweis zu Bild 2.1 in der Unterschrift von Bild 2).</p>rn<p>1.1.2.2. Zweischalige Massivdecken (Decken mit Unterdecken) nach Bild 2.2 bis 2.4</p>rn<p>Stahlbetonrippen- und Plattenbalkendecken noch DIN 1045 4) und DIN 4225 4) ohne Füllkörper (siehe Bild 2.2 und 2.3) und gestelzte Decken zwischen I-Trägern aus Stahlbeton (siehe Bild 2.4) mit untergehängter Unterdecke bei einem Gesamtgewicht der Rohdecke ohne Deckenauflage von mindestens 200 kg/m<sup>2</sup>.</p>rn<p>Die Unterdecken müssen fugendicht sein und eine geringe Biegesteife haben (Mindestabstand von zwei Befestigungsstellen 500 mm). Sie dürfen nicht starr an der tragenden Decke befestigt werden. Geeignete und ungeeignete Befestigungsarten sind in Blatt 5 Bild 6 dargestellt.</p>rn<p>Als Unterdecken können verwendet werden:</p>rn<p>etwa 15 mm dicker Putz auf einem biegeweichen Putzträger, z. B. Holzwolle-Leichtbauplatten, Rohrgewebe, Ziegeldrahtgewebe,</p>rn<p>Gipsplatten mindestens 8 mm und höchstens 18 mm dick, unverputzt oder mit 3 mm dickem Gipsglattstrich,</p>rn<p>untergehängte Drahtputzdecken mit der in DIN 4121 angegebenen Befestigungsart (3 Abhänger 5 mm je m<sup>2</sup>). <br />___________________________________________________________________________<br />4) Siehe Seite 203.</p>rn<p>[…]</p>rn<p>S. 203<br />1.1.2.3. Zweischalige Massivdecken (Decken mit Unterdecken) nach Bild 2.5</p>rn<p>Stahlbetonplattendecken nach DIN 1045 4), Stahlsteindecken nach DIN 1046 4), Stahlbetonrippen- und -balkendecken nach DIN 1045 4), DIN 4225 4) und DIN 4233 4) mit Füllkörpern, Stahlbetonhohldielen nach DIN 4028 4) zwischen I-Trägern nach Bild 1.1 bis 1.6 (ebene Untersicht) mit untergehängter Decke nach Abschnitt 1.1.2.2 bei einem Gesamtgewicht der Rohdecke ohne Deckenauflage von mindestens 200 kg/m<sup>2</sup>. Auch die Verbesserungsmaßnahmen nach Tabelle 1 sind anwendbar. Sie ergeben auf den Massivdecken der Abschnitte 1.1.2.1 bis 1.1.2.3 nach Bild 2.1 bis 2.5 eine besonders gute Schalldämmung (siehe auch Abschnitt 2.1).</p>rn<p>1.1.3. Nicht ausreichende Verbesserung der Schalldämmung von Massivdecken der Gruppen I und II</p>rn<p>In der Regel nicht ausreichend für die geforderte Luft- und Trittschalldämmung von Massivdecken sind:</p>rn<p>1.1.3.1. Unmittelbar auf die Decken der Gruppen I und II aufgebrachte Beläge, z. B. Linoleum, Kunststoff, Hartfaserplatten, Hartholz, Hartspanplatten, Steinholz (ein- und zweischichtig), Spachtelböden, Zement-, Gips- und GußasphaltEstriche, Leichtbeton-Estriche, Terrazzo, Fliesen und Steinplatten.</p>rn<p>1.1.3.2. Sandschüttungen als alleinige Dämmschicht für schwimmende Estriche.</p>rn<p>____________________________________________________________________<br />4) In diesem Blatt sind noch nachstehende Normen erwähnt: <br />DIN 1045 - Bestimmung für Ausführung von Bauwerken aus Stahlbeton -<br />DIN 1046 - Bestimmung für Ausführung von Stahlsteindecken -<br />DIN 4028 - Stahlbetonhohldielen, Bestimmung für Herstellung und Verlegung -<br />DIN 4225 - Fertigbauteile aus Stahlbeton, Richtlinien für Herstellung und Anwendung -<br />DIN 4233 - Balken- und Rippendecken aus Stahlbetonfertigbalken mit Füllkörpern -<br />DIN 1102 - Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101 im Hochbau, Richtlinien für die Verwendung -<br />DIN 4102 - Widerstandsfähigkeit von Baustoffen und Bauteilen gegen Feuer und Wärme <br />DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau -<br />DIN 18017 Blatt 2 - Lüftung von Bädern und Spülaborten ohne Außenfenster durch Schächte und Kanäle ohne Motorkraft, Sammelschachtanlagen -<br />DIN 18162- Wandbauplatten aus Leichtbeton (unbewehrt) <br />DIN 18163 - Wandbauplatten aus Gips -.</p>rn<p><br />S. 202<br />Tabelle 1.</p>rn<p>Beispiele für Deckenauflagen der Gruppe I, die die Luft- und Trittschalldämmung von Massivdecken der Gruppe I ausreichend verbessern.</p>rn<p>Luft- und Trittschallschutzmaß der vollständigen Decke 0 dB2)</p>rn<p>1. Schwimmende Estriche</p>rn<p>nach Blatt 4 mit einem Flächengewicht ≧ 40 kg/m<sup>2</sup> auf folgenden Dämmschichten:</p>rn<p>1.1. Matten, Filze oder Platten aus mineralischen oder pflanzlichen Faserdämmstoffen nach DIN 18165 sowie Bahnen oder Platten aus Schaumkunststoffen nach DIN 18164,</p>rn<p>die den Anforderungen an die Dämmschichtgruppe I genügen (dynamische Steifigkeit s' 3 kp/cm<sup>3</sup>),</p>rn<p>bei einer Dicke im zusammengedrückten Zustand von mindestens 7,5 mm, bei Asphaltestrichen von mindestens 6 mm.</p>rn<p>Schwimmende Asphaltestriche auf Hohlkörperdecken nach Bild 1.4 und 1.5 haben nur dann eine ausreichende Luftschalldämmung, wenn ein unmittelbar auf der Massivdecke aufgebrachter Ausgleichbeton mit einer Dicke ≧ 30 mm vorhanden ist.</p>rn<p>1.2. Holzwolle-Leichtbauplatten nach DIN 1101, ≧ 25 mm dick, mit Unterlagschichten aus</p>rn<p>Bahnen, Matten, Filzen oder Platten aus mineralischen oder pflanzlichen Faserdämmstoffen nach DIN 18165,</p>rn<p>die den Anforderungen an die Dämmschichtgruppe I genügen (dynamische Steifigkeit s' ≧ 3 kp/cm<sup>3</sup>),</p>rn<p>bei einer Dicke im zusammengedrückten Zustand von mindestens 7,5 mm.</p>rn<p>1.3. Platten aus Blähkork-Schrot, ≧ 15 mm dick, mit Unterlagschichten wie 1.2.</p>rn<p>1.4. Bituminierte porige Holzfaserplatten, ≧ 15 mm dick, mit Unterlagschichten wie 1.2.</p>rn<p>2. Schwimmendes Parkett</p>rn<p>Parkett nach DIN 280 Blatt 1 auf Wollfilzpappe über mindestens 25 mm dicken Holzwolle-Leichtbauplatten noch DIN 1101, darunter Unterlagschichten wie 1.2.</p>rn<p>3. Holzfußboden auf Lagerhölzern mit Dämmstreifen-Unterlagen</p>rn<p>(Schwimmender Holzfußboden)</p>rn<p>Auflagerung der Lagerhölzer in ihrer ganzen Länge auf mindestens 100 mm breiten Streifen aus Faserdämmstoffen nach DIN 18165, die den Anforderungen an die Dämmstoffgruppe I genügen und im zusammengedrückten Zustand eine Dicke von mindestens 5 mm haben.</p>rn<p>Zwischen den Lagerhölzern wird eine zusätzliche Schlackenschüttung oder Auffüllung mit anderen porigen Dämmstoffen empfohlen.</p>rn<p><br />S. 203</p>rn<p>Tabelle 2.</p>rn<p>Beispiele für Deckenauflagen der Gruppe II, die die Trittschalldämmung von Massivdecken der Gruppe II ausreichend verbessern.</p>rn<p>Luft- und Trittschallschutzmaß der vollständigen Decke ≧ 0 dB2)</p>rn<p>1. Schwimmende Estriche nach Blatt 4</p>rn<p>mit einem Flächengewicht ≧ 40 kg/m<sup>2</sup> auf folgenden Dämmschichten:</p>rn<p>1.1. Malten, Filze oder Platten aus mineralischen oder pflanzlichen Faserdämmstoffen nach DIN 18165 sowie Bahnen oder Platten aus Schaumkunststoffen nach DIN 18164, die den Anforderungen an die Dämmschichtgruppe I oder II genügen (dynamische Steifigkeit s' ≧ 9 kp/cm<sup>3</sup>),</p>rn<p>bei einer Dicke im zusammengedrückten Zustand von mindestens 7,5 mm, bei Asphaltestrichen auf Dämmschichten der Dämmschichtgruppe I von mindestens 6 mm.</p>rn<p>1.2. Korkschrot- oder Gummischrotmatten mit einer dynamischen Steifigkeit s' 9 kp/cm<sup>3</sup>, gemessen nach DIN 52214 - Bestimmung der dynamischen Steifigkeit von Dämmschichten für schwimmende Estriche -, bei einer Dicke im zusammengedrückten Zustand von mindestens 7,5 mm, geprüft nach DIN 18165 - Faserdämmstoffe für den Hochbau -.</p>rn<p>2. Holzfußböden auf Lagerhölzern mit Dämmstreifen-Unterlagen</p>rn<p>(Schwimmender Holzfußboden)</p>rn<p>Auflagerung der Lagerhölzer in ihrer ganzen Länge auf mindestens 100 mm breiten Streifen auf Faserdämmstoffen nach DIN 18165, die den Anforderungen an die Dämmschichtgruppe I genügen und im zusammengedrückten Zustand eine Dicke von mindestens 5 mm haben.</p>rn<p>Zwischen den Lagerhölzern wird eine Schlackenschüttung oder Auffüllung mit anderen porigen Dämmstoffen empfohlen.</p>rn<p>3. Weich federnde Gehbeläge, aufgeklebt</p>rn<p>einschichtig, z. B. aus Korklinoleum, Preßkork, Gummi, mehrschichtig, z. B. aus Linoleum oder Kunststoffen auf Filzpappe, Schaumstoffen o. ä.,</p>rn<p>textile Bodenbeläge mit oder ohne Unterlagen,</p>rn<p>bei Vorlage eines Zeugnisses über eine Eignungsprüfung nach Blatt 2 Abschnitt 4.1.2.3 und 4.1.2.5.</p>rn<p>4. Bahnenförmige Gehbeläge</p>rn<p>(z. B. Linoleum, Gummi, Kunststoff)</p>rn<p>auf mindestens 4 mm dicken, harten Holzfaserplatten nach DIN 68750, wenn diese Platten lose verlegt oder punktweise aufgeklebt auf mindestens 8 mm dicken bituminierten porigen Holzfaserplatten oder auf mindestens 12,5 mm dicken Torffaserplatten nach DIN 18165 liegen.</p>rn<p>5. Stabparkett</p>rn<p>nach DIN 280 Blatt 1 auf folgenden Dämmschichten:</p>rn<p>mindestens 10 mm dicke, bituminierte porige Holzfaserplatten oder</p>rn<p>mindestens 12,5 mm dicke, mit Bitumenpappe abgedeckte Torffaserplatten nach DIN 18165,</p>rn<p>darunter mindestens 7,5 mm dicke Faserdämmplatten nach DIN 18165 oder Schaumkunststoffe nach DIN 18164 der Dämmschichtgruppe II.</p>rn<p>S. 202<br />Bemerkung zu Tabelle 1 und 2</p>rn<p>Bei allen Ausführungen nach Tabelle 1 und 2 ist zusätzlich der Nachweis der Wärmedämmung erforderlich, soweit nach DIN 4108, Ausgabe Mai 1960, Tafel 3 Anforderungen an den Wärmeschutz gestellt werden.</p>rn<p>Bei einschaligen Massivdecken - insbesondere bei Vollbetondecken - in Verbindung mit unmittelbar aufgebrachten Fußbodenbelägen oder schwimmenden Estrichen auf dünnen Dämmschichten sind für Wohnungstrenndecken, Kellerdecken usw. in der Regel zusätzliche Wärmedämm-Maßnahmen erforderlich (siehe z. B. Tabelle 1, Nr. 1.2 bis 1.4).</p>